In den Jahren der Pandemie konnten viele runde Geburtstage, silberne und goldene Hochzeiten und andere besondere Ereignisse entweder gar nicht oder nur in ganz kleinem Rahmen gefeiert werden. Endlich dürfen nun auch wieder große Feste stattfinden. Darauf haben sich viele gefreut – ob als Gastgeber oder als Eingeladene.
Spätestens wenn die Einladungen verschickt sind kommt die Frage: „Was wünschst Du Dir?“ Kaum jemand hat 30 oder mehr offene Wünsche. Kaum jemand braucht noch einen Bildband oder noch ein Windlicht. Ehrlich gesagt: ich weiß dann meist auch keine Antwort, denn ich habe kaum Wünsche.
Eine gute Lösung für dieses „Problem“ ist es, schon in der Einladung um Spenden für eine gemeinnützige Organisation anstelle von Geschenken zu bitten, zum Beispiel für unsere Bugenhagen-Stiftung. Weil aus einem bestimmten Anlass zu Spenden aufgerufen wird, spricht man auch von Anlassspenden.
Jeder einzelne Spender bekommt eine Bescheinigung für das Finanzamt: er kann also das Geschenk von der Steuer absetzen. Wann kann man das sonst schon mit Geschenken machen? Die Gastgeber erfahren nicht, wer wieviel gegeben hat. Sie können aber gerne darüber informiert werden, welchen Betrag der Aufruf insgesamt erbracht hat.
Diese Regelung gilt auch für Trauerfälle. Oft wird ja schon in den Anzeigen um Spenden anstelle von Blumengebinden gebeten. Tatsächlich sind teure Kränze oder Gestecke oft gar nicht sinnvoll. Hier sind besonders Urnenbeisetzungen, die oft erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, zu nennen.
Falls Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Meine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Bugenhagen-Stiftung finden Sie hier. Die IBAN unseres Spendenkontos finden Sie hier.
Ihr Harald Grube