Veröffentlichung auf der Seite www.landeskirche-hannovers.de vom 23.4.2020:
Die evangelischen Kirchen und die Bistümer in Niedersachsen beraten in dieser und der kommenden Woche über die Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten. Dabei wird angestrebt, Taufen, Trauungen und Trauerfeiern unter den gleichen Rahmenbedingungen wie Gottesdienste durchführen zu können.
Die niedersächsische Verordnung, nach der Gottesdienstfeiern untersagt sind, gilt bis zum 6. Mai. Eine neue Rechtslage ist also frühestens am 7. Mai zu erwarten. Das bedeutet, dass vor Sonntag, 10. Mai, keine Gottesdienste gefeiert werden können.