Kirchenvorstandswahl 2024

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.

Kollegiales Miteinander und eigenständiges Arbeiten werden dabei großgeschrieben. In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt. Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte, sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, im Bereich Musik und Kultur, Gottesdienst oder Finanzen, sei es für die Kindertagesstätte oder diakonische Aufgaben, für Bau- oder Personalfragen und vieles mehr.

Sie haben Spaß daran, etwas zu gestalten und möchten sich für andere einsetzen? Teamarbeit ist Ihnen wichtig und Sie haben keine Angst vor Zahlen oder Verantwortung? Und neuerdings haben Sie sogar Zeit, in der Sie sich gern mit Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen ehrenamtlich einbringen möchten?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Willkommen zur Mitarbeit in Ihrem Kirchenvorstand! Kirche lebt durch Sie – am 10. März 2024 ist wieder Kirchenvorstandswahl. Vielleicht sind Sie ja eine der Kandidatinnen oder Kandidaten? Sprechen Sie einen Kirchenvorsteher, eine Kirchenvorsteherin oder Pastorin Maier an.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen!

/

Warum? Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Wie? Erstmals online wählen: von zu Hause am Computer. Per Brief: Sie erhalten Mitte Februar alle Unterlagen für alle Wahlmöglichkeiten – natürlich auch zur Briefwahl. Mit persönlicher Stimmabgabe: in einem Wahlraum Ihrer Kirchengemeinde in der Nähe, wenn die Gemeinde sich dafür entscheidet.
Wen? Bis 10.10.2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind ein Alter von 16 Jahren am Beginn der Amtsperiode und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich bei einer Gemeindeversammlung persönlich vor oder werden auch im Gemeindebrief präsentiert.
Text: Landeskirche Hannovers, Team KV-Wahlen