KV-Wahl

Es ist bald wieder soweit: am 10. März 2024 wählen wir einen neuen Kirchenvorstand. Dazu hier einige Infos, wie das Ganze eigentlich abläuft:

Wer ist wählbar?

Wählbar für den Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde ist, wer dieser Kirchengemeinde seit dem 10. Oktober 2023 angehört.

Bis wann müssen die Kandidierenden gemeldet werden?

Die Kirchengemeinde muss ihre Kandidierenden bis Ende Oktober 2023 erfasst haben.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Kirchengemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am Wahltag seit mindestens drei Monaten angehören.

Was hat es mit dem Stichtag 10. Dezember 2023 auf sich? 

Wahlberechtigt in einer Kirchengemeinde ist nur, wer dieser Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten angehört. Da der Wahltag am 10. März 2024 ist, ist der relevante Stichtag für die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde der 10. Dezember 2023.

Ab welchem Tag kann man online wählen?

Man kann über einen Zeitraum von mehreren Wochen online wählen. Die Online-Wahl ist möglich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Dienstleister die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt.Die Wahlunterlagen sollen bis zum 10. Februar 2024 verschickt worden sein (ungefähre Angabe, abhängig vom Postlauf etc.) Die Onlinewahl endet eine Woche vor dem Wahltag, also am 3. März 2024 um 24 Uhr. Man hat also die Möglichkeit, von ca. 10. Februar bis 3. März 2024 die Stimme online abzugeben.

Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?

Ja, die zugesendeten Wahlunterlagen können per Post geschickt, in den Briefkasten der Gemeinde gesteckt oder im Gemeindebüro abgegeben werden.

Gibt es eine Urnenwahl vor Ort?

Ja, es wird die Möglichkeit geben, am 10. März 2024 vor Ort in derBugenhagengemeinde die Stimme abzugeben.