Diese Frage ist oft gar nicht so leicht zu beantworten, besonders dann nicht, wenn ein großes Fest ansteht wie ein runder Geburtstag, eine silberne oder goldene Hochzeit oder ein ähnlicher Anlass. Es werden zahlreiche Einladungen verschickt, die Gäste freuen sich auf das Fest und dann kommt diese Frage… Kaum jemand hat 30 oder mehr offene Wünsche. Kaum jemand braucht noch einen Bildband oder noch ein Windlicht.
Eine gute Lösung für dieses „Problem“ ist es, schon in der Einladung um Spenden für eine gemeinnützige Organisation anstelle von Geschenken zu bitten, zum Beispiel für unsere Bugenhagen-Stiftung. Im vorletzten Gemeindebrief hatte ich von einer goldenen Hochzeit, aber auch von einem Trauerfall berichtet, wo dies so gemacht wurde. Weil aus einem bestimmten Anlass zu Spenden aufgerufen wird, spricht man auch von Anlassspenden.
Jeder einzelne Spender bekommt eine Bescheinigung für das Finanzamt: er kann also das Geschenk von der Steuer absetzen. Wann kann man das sonst schon mit Geschenken machen? Der Gastgeber erfährt nicht, wer wieviel gegeben hat. Er kann aber gerne darüber informiert werden, welchen Betrag sein Aufruf insgesamt erbracht hat.
Diese Regelung gilt auch für Trauerfälle. Oft wird ja schon in den Anzeigen um Spenden anstelle von Blumengebinden gebeten. Tatsächlich sind teure Kränze oder Gestecke oft gar nicht sinnvoll. Hier sind besonders Urnenbeisetzungen, die oft erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, zu nennen.
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Meine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Bugenhagen-Stiftung finden Sie hier; die Bankverbindung der Stiftung finden Sie hier.
Ihr Harald Grube